Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatbeständen – etwa Betrug, Subventions- und Insolvenzdelikte, Korruptionsvorwürfe oder Verstöße gegen Buchführungs- und Berichtspflichten. Betroffen sind nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Privatpersonen, die sich plötzlich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder Verfahren vor spezialisierten Wirtschaftsstrafkammern gegenübersehen.
In diesem komplexen Rechtsgebiet kommt es auf eine spezialisierte und vorausschauende Verteidigung an: von der Begleitung in der Durchsuchungssituation über die Akteneinsicht und Strategieentwicklung bis hin zu Compliance-Fragen, um künftige Risiken zu vermeiden. Ich unterstütze Sie dabei, wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe einzuordnen und Ihre Interessen wirksam zu vertreten.