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Betäubungsmittelstrafrecht

Im Betäubungsmittelstrafrecht reichen die Vorwürfe von Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum bis hin zu Handeltreiben oder Einfuhr in nicht geringer Menge. Schon ein erstes Ermittlungsverfahren kann gravierende Folgen haben: drohende Eintragung im Bundeszentralregister, Probleme im beruflichen Umfeld, bei der Fahrerlaubnis oder im Aufenthaltsrecht.

Ich prüfe sorgfältig die Beweislage – insbesondere Durchsuchungs- und Beschlagnahmesituationen – und entwickle mit Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, sei es im Hinblick auf Einstellungsmöglichkeiten, Strafmilderung, Therapieauflagen oder die Vermeidung von Nebenfolgen. Ziel ist, die persönlichen und beruflichen Folgen des Verfahrens auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

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