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Prostitutionsschutzgesetz

Das Prostitutionsschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an Anmeldung, Gesundheitsberatung und Betriebsführung. Für viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bedeutet das zusätzliche Bürokratie, Unsicherheit im Umgang mit Behörden und die Sorge, ob alle Vorgaben wirklich eingehalten werden.

Ich berate Sie vertraulich, wertungsfrei und auf Augenhöhe zu Ihren Rechten und Pflichten nach dem Prostitutionsschutzgesetz – von der Anmeldung über behördliche Verfahren bis hin zum Umgang mit Auflagen, Kontrollen und Bußgeldverfahren.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie auch in angrenzenden strafrechtlichen Fragen. Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, Risiken zu minimieren und Ihnen in Konflikten mit Behörden entschlossen zur Seite zu stehen.

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