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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatbeständen – etwa Betrug, Subventions- und Insolvenzdelikte, Korruptionsvorwürfe oder Verstöße gegen Buchführungs- und Berichtspflichten. Betroffen sind nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Privatpersonen, die sich plötzlich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder Verfahren vor spezialisierten Wirtschaftsstrafkammern gegenübersehen.

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In diesem komplexen Rechtsgebiet kommt es auf eine spezialisierte und vorausschauende Verteidigung an: von der Begleitung in der Durchsuchungssituation über die Akteneinsicht und Strategieentwicklung bis hin zu Compliance-Fragen, um künftige Risiken zu vermeiden. Ich unterstütze Sie dabei, wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe einzuordnen und Ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Büroraum für Beratung im Jugendstrafrecht Berlin

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